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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.03.2009 - 4 W 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11191
OLG Celle, 30.03.2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,11191)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.03.2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,11191)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. März 2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,11191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumssache: Grundsätze für eine Streitwertfestsetzung bei Anfechtung eines Beschlusses zur Erhöhung der Instandhaltungsrücklage; Gebührenwert bei einem Feststellungsantrag auf Änderung des Verteilungsschlüssels; Verfahrensbeitritt durch Anerkenntnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 68 GKG; § 66 GKG; § 49a GKG
    Streitwert in Wohnungseigentumssachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 68; GKG § 66; GKG § 49a
    Streitwert in Wohnungseigentumssachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung des Verteilungsschlüssels für Instandhaltungsrücklage: Streitwert für Beschlussanfechtungs- und Feststellungsklage (IMR 2010, 207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 409
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06

    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 30.03.2009 - 4 W 41/09
    Dies bedeutet, der Streitwert darf den danach gefundenen Höchstwert nicht überschreiten (vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759).
  • LG Braunschweig, 08.02.2011 - 6 T 39/11

    Verfahrensrecht - Streitwert ist auf 50 % des Gesamtinteresses festzusetzen!

    Eine Wertfestsetzung, die sich allein am Einzelinteresse der Kläger orientiert (so allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 30.08.2010, 1 W 54/10; nach Juris), entspricht nicht der Rechtslage nach§ 49a GKG (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).

    Das Interesse der Gemeinschaft liegt regelmäßig darin, dass die vorgenommene Jahresabrechnung Bestand hat und entspricht daher dem Nennbetrag (OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2010, 3 W 94/10 und 3 W 105/10; ähnlich OLG Celle Beschluss vom 30.03.2009, 4 W 41/09 für Hausgeld; beides zitiert nach Juris).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30466
OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,30466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,30466)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,30466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Charakters eines Einverständnisses einer Partei oder eines Prozessbevollmächtigten mit einem bestimmten, gerichtlich festgesetzten Streitwert als Anregung oder unverbindliche Stellungnahme; Möglichkeit einer Partei zur Einlegung einer Beschwerde gegen ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 68 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts nach Erklärung des Einverständnisses einer Partei

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09
    Da ein "Einverständnis" der Sache nach nur eine unverbindliche Anregung für die Wertfestsetzung des Gerichts darstellen kann (siehe oben), besteht in aller Regel kein Anlass, die Erklärung als Rechtsmittelverzicht auszulegen oder umzudeuten (vgl. OLG Köln aaO., Rdnr. 20; OLG Celle aaO.; OLG Düsseldorf aaO.; anders OLG Bamberg aaO.; OLG Hamburg, MDR 1977, 407; OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 ).

    Da der Beklagtenvertreter im Termin vom 02.07.2009 in jedem Fall mit einem "Einverständnis" nur eine unverbindliche Anregung zur Wertfestsetzung gegeben hat (siehe oben), ist ein Rechtsmittel gegen die Wertfestsetzung weder im Verhältnis zu den Klägern noch im Verhältnis zum Gericht treuwidrig (vgl. OLG Köln aaO., Rdnr. 21; anders OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 und OLG Köln - 13. Senat -, OLGR 1999, 402).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09
    Auf die Beschwer - durch eine bestimmte Festsetzung des Gerichts - kann eine solche Stellungnahme jedoch keinen Einfluss haben (vgl. insbesondere OLG Köln, Beschluss vom 18.11.1999 - 12 W 56/99 -, Rdnr. 19, zitiert nach Juris; OLG München, Juristisches Büro 2001, 141; OLG Celle, Juristisches Büro 2005, 429; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697 ; anders OLG Bamberg, Juristisches Büro 1975, 1463).
  • OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09
    Auf die Beschwer - durch eine bestimmte Festsetzung des Gerichts - kann eine solche Stellungnahme jedoch keinen Einfluss haben (vgl. insbesondere OLG Köln, Beschluss vom 18.11.1999 - 12 W 56/99 -, Rdnr. 19, zitiert nach Juris; OLG München, Juristisches Büro 2001, 141; OLG Celle, Juristisches Büro 2005, 429; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697 ; anders OLG Bamberg, Juristisches Büro 1975, 1463).
  • OLG Köln, 03.08.1999 - 13 W 52/99

    Unzulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach Einverständniserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09
    Da der Beklagtenvertreter im Termin vom 02.07.2009 in jedem Fall mit einem "Einverständnis" nur eine unverbindliche Anregung zur Wertfestsetzung gegeben hat (siehe oben), ist ein Rechtsmittel gegen die Wertfestsetzung weder im Verhältnis zu den Klägern noch im Verhältnis zum Gericht treuwidrig (vgl. OLG Köln aaO., Rdnr. 21; anders OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 und OLG Köln - 13. Senat -, OLGR 1999, 402).
  • OLG Hamburg, 03.12.1976 - 5 W 71/76
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09
    Da ein "Einverständnis" der Sache nach nur eine unverbindliche Anregung für die Wertfestsetzung des Gerichts darstellen kann (siehe oben), besteht in aller Regel kein Anlass, die Erklärung als Rechtsmittelverzicht auszulegen oder umzudeuten (vgl. OLG Köln aaO., Rdnr. 20; OLG Celle aaO.; OLG Düsseldorf aaO.; anders OLG Bamberg aaO.; OLG Hamburg, MDR 1977, 407; OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 ).
  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 17 W 15/13

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde nach "Einigung" über den Streitwert in

    Parteianträge in diesem Zusammenhang sind daher nur als unverbindliche Anregungen aufzufassen (OLG Köln, Beschluss vom 18. November 1999 - 12 W 56/99, OLGR 2000, 119 f. OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 W 142/05, OLGR 2006, 270, 271; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 1697; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 W 41/09, MDR 2010, 404; Kammergericht, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 12 W 102/12, juris Rn. 1; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz, 2. Aufl. 2009, § 63 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 3 Rn. 16 "Streitwertbeschwerde").

    Daher kann aus dem Verhalten des Rechtsanwalts nicht geschlossen werden, dass sein Mandant den von ihm für angemessen erachteten Gebührenstreitwert ebenfalls für zutreffend hält und insoweit sogar auf eine unabhängige gerichtliche Überprüfung verzichten will (OLG Köln, Beschluss vom 18. November 1999 - 12 W 56/99, OLGR 2000, 119, 120; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 W 41/09, MDR 2010, 404; Kammergericht, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 12 W 102/12, juris Rn. 1).

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2018 - 15 W 87/18

    Streitwert antragsgemäß festgesetzt: Beschwerdeführer ist beschwert!

    Parteianträge in diesem Zusammenhang sind daher nur als unverbindliche Anregungen aufzufassen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 17 W 15/13, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.2009, 4 W 41/09; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 3 Rn. 16 "Streitwertbeschwerde" jeweils mwN).

    Aus denselben Gründen stellt sich die Einlegung der Beschwerde auch nicht als treuwidrig dar (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2013 - 17 W 15/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.2009, 4 W 41/09).

  • OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 19 W 22/13

    Ausschluss der Streitwertbeschwerde durch konkludenten Rechtsmittelverzicht

    Gegen einen Rechtsmittelverzicht spricht ferner, dass die von den Parteien mitgeteilte Einigung auf einen bestimmten Streitwert das Gericht nicht binden konnte, weil der Streitwert von Amts wegen nach Maßgabe der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen festzusetzen ist und Erklärungen der Parteien nur als unverbindliche Anregungen zu verstehen sind (KG Berlin, Beschl. v. 24.01.2013, 12 W 102/12, Rn. 1; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.10.2009, 4 W 41/09, Rn. 10, 11; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, Rn. 4ff., jeweils juris; andere Ansicht Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., GKG § 68 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 13.09.2012 - 318 T 48/12

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts nach Ablauf

    Nach verbreiteter und jüngerer obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, vermag eine solche Zustimmung bzw. ein Einvernehmen der Partei(en) und / oder ihrer Prozessbevollmächtigten mit der Festsetzung des Streitwertes aber nicht umgedeutet oder ausgelegt werden in einen Rechtsmittelverzicht (vgl. etwa OLG Karlsruhe, B. v. 19.10.2009 - 4 W 41/09, BeckRS 2010, 07942; OLG Köln, B. v. 25.06.2009 - 9 W 28/09, BeckRS 2010, 11601; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697 ; OLG Celle, B. v. 18.11.1999-16 W46/05, BeckRS 2005, 06227).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.10.2009 - 4 W 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,51518
OLG Rostock, 13.10.2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,51518)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.10.2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,51518)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - 4 W 41/09 (https://dejure.org/2009,51518)
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Streitverkündung gegenüber Sachverständigen im Folgeprozess! (IBR 2011, 1348)

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